Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch in Rostock

Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch in Rostock
Kanzlei für SteuerrechtRostock

Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch in Rostock

Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch ist ein in den Quelldaten steuerrechtlich eingeordneter anwaltlicher Ansprechpartner in Rostock. Kontaktdaten, aktueller Tätigkeitsbereich, Terminmöglichkeiten und Vergütungsinformationen sollten direkt bei der Kanzlei bestätigt werden.

Adresse
Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock, Deutschland
Rating
5 / 5
Service
Steuerrecht und Anwaltssuche
AdresseCarl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock, Deutschland
StadtRostock
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Kanzleiprofil und steuerrechtlicher Bezug

Das Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch in Rostock ist eine Kanzlei, die sich auf das Strafverteidigerrecht spezialisiert hat. Die Adresse der Kanzlei ist Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock, Deutschland. Die Telefonnummer, unter der Sie die Kanzlei erreichen können, ist +49 381 80878688. Auf der offiziellen Website der Kanzlei (Website des Betriebs) wird deutlich, dass das Strafverteidigerkontor auch im Bereich des Steuerstrafrechts tätig ist.

Rechtsuchende, die sich für die Kanzlei interessieren, können direkt auf der Website mehr über die angebotenen Dienstleistungen erfahren. Es ist jedoch zu beachten, dass die Website keine Informationen über Öffnungszeiten oder die Verfügbarkeit von Terminen enthält. Daher sollten Interessenten direkt bei der Kanzlei nachfragen, um mehr darüber zu erfahren.

Das Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch in Rostock ist eine gute Adresse für alle, die sich im Strafrecht oder Steuerstrafrecht beraten lassen möchten. Die Kanzlei bietet eine spezialisierte Beratung in diesen Bereichen an und ist somit eine kompetente Anlaufstelle für betroffene Personen.

Standort prüfen
Adresse, Anfahrt und aktuelle Erreichbarkeit kontrollieren.
Tätigkeitsbereich klären
Steuerrechtliche Tätigkeitsbereiche, Terminmöglichkeiten und den Ablauf des Erstkontakts erfragen.
Vergütung klären
Erstberatung, Vergütungsvereinbarung und mögliche weitere Kosten direkt mit der Kanzlei klären.

Kontakt und verifizierbare Angaben

Als Anschrift ist Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock, Deutschland öffentlich verifiziert. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 381 80878688 erreichbar. Weitere aktuelle Angaben können über die Website des Betriebs geprüft werden.

So bereiten Sie den Erstkontakt vor

Für den Erstkontakt ist eine kurze, sachliche Beschreibung des steuerrechtlichen Themas hilfreich. Nennen Sie vorhandene Bescheide oder Schreiben, den Stand eines laufenden Verfahrens und bekannte Fristen. Vertrauliche Steuer- und Personendaten sollten nur über geeignete sichere Kontaktwege übermittelt werden.

Fragen Sie, ob die Kanzlei den betroffenen steuerrechtlichen Bereich tatsächlich bearbeitet, welche Unterlagen vor einem Termin benötigt werden und wie die Vergütung erläutert wird. Fachanwaltstitel oder besondere Schwerpunkte sollten nur berücksichtigt werden, wenn sie ausdrücklich bestätigt sind.

AnwaltsIndex erteilt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und bewertet keine Erfolgsaussichten. Bei zeitkritischen Schreiben sollte eine bekannte Frist bereits beim Erstkontakt mit der Kanzlei genannt werden.

Quellenbasierte steuerrechtliche Angaben

Auf der Kanzleiwebsite erkannt
  • Steuerstrafrecht – auf der offiziellen Website als Begriff/Schwerpunkt erkannt
Vor dem Mandat direkt klären
  • Wird der konkrete steuerrechtliche Sachverhalt übernommen?
  • Welche Unterlagen werden für den Erstkontakt benötigt?
  • Wie werden Erstgespräch und weitere Tätigkeit vergütet?
  • Über welchen sicheren Weg können vertrauliche Dokumente übermittelt werden?
Direktkontakt zu Strafverteidigerkontor – Rechtsanwalt Jens Kasch: Sie möchten steuerrechtliche anwaltliche Unterstützung in Rostock anfragen? Rufen Sie die Kanzlei unter +49 381 80878688 an oder besuchen Sie die Website des Betriebs, um einen Termin und Informationen zum Erstkontakt anzufragen.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Tag Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Datenhinweis: Kontaktdaten und Standort beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und dem zuletzt abgerufenen Kanzleiprofil. Öffnungszeiten, freie Termine und tatsächlich angebotene steuerrechtliche Tätigkeitsbereiche können sich ändern. Bitte prüfen Sie die Angaben direkt bei der Kanzlei. Korrekturen oder die Entfernung eines Profils können beim Betreiber des Verzeichnisses beantragt werden.

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Häufige Fragen zu Strafverteidigerkontor - Rechtsanwalt Jens Kasch

Welche Angaben sollte ich beim Erstkontakt nennen?
Beschreiben Sie das steuerrechtliche Thema knapp, nennen Sie vorhandene Schreiben oder Bescheide und weisen Sie auf bekannte Fristen hin. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, teilt die Kanzlei mit.
Ist jede gelistete Kanzlei Fachanwalt für Steuerrecht?
Nein. Der Fachanwaltstitel wird nur dann genannt, wenn er aus den Quelldaten ausdrücklich hervorgeht. Eine allgemeine Tätigkeit im Steuerrecht reicht dafür nicht aus.
Kann AnwaltsIndex meinen Steuerfall beurteilen?
Nein. Das Verzeichnis dient nur der Suche und allgemeinen Orientierung. Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch entsprechend befugte Berufsträger.
Warum sollte ich Tätigkeitsbereiche direkt bestätigen?
Kanzleien können ihre Schwerpunkte, personelle Besetzung und angebotenen Leistungen ändern. Prüfen Sie deshalb vor einer Mandatierung, ob der für Sie relevante steuerrechtliche Bereich aktuell bearbeitet wird.

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Dokumente und Kommunikation vor dem Ersttermin

Für einen steuerrechtlichen Ersttermin in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ist eine geordnete Zusammenstellung vorhandener Unterlagen hilfreich. Dazu können Bescheide, Schreiben von Finanzbehörden, bereits eingelegte Einsprüche, Verträge oder Korrespondenz gehören. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und sollte vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.

Vor der Übermittlung sensibler Unterlagen sollte geklärt werden, welchen sicheren Kommunikationsweg die Kanzlei vorsieht. Steuerunterlagen können persönliche, finanzielle oder unternehmensbezogene Informationen enthalten und sollten nicht ungeschützt über öffentliche Formulare oder ungeeignete Nachrichtenkanäle versendet werden.

Zuletzt geprüft: 08/2026

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