Werbung

Werbung und Anzeigen auf AnwaltsIndex

AnwaltsIndex kann durch die Einblendung von Werbung finanziert werden. Auf dieser Seite erläutern wir, wie Werbung von den redaktionellen Inhalten und Kanzleiprofilen des Verzeichnisses getrennt wird.

Finanzierung von AnwaltsIndex

Die Nutzung von AnwaltsIndex ist für Besucher grundsätzlich kostenlos. Zur Finanzierung des Betriebs, der technischen Infrastruktur und der Weiterentwicklung der Website können Werbeanzeigen eingeblendet werden.

Hierfür können unter anderem externe Werbedienste wie Google AdSense eingesetzt werden.

Trennung von Werbung und Verzeichnisinhalten

Kanzleiprofile Die regulären Kanzleiprofile sind Bestandteil des Verzeichnisses und nicht automatisch bezahlte Empfehlungen.
Redaktionelle Inhalte Informationsseiten und allgemeine Inhalte werden von Werbeplatzierungen getrennt dargestellt.
Werbeanzeigen Werbung soll für Nutzer als solche erkennbar und vom regulären Websiteinhalt unterscheidbar sein.

Keine Bevorzugung durch Werbung

Die bloße Schaltung oder Darstellung einer Werbeanzeige bedeutet nicht, dass AnwaltsIndex den betreffenden Anbieter empfiehlt.

Ebenso soll eine Werbeanzeige keinen Einfluss darauf haben, wie reguläre Kanzleiprofile fachlich eingeordnet oder beschrieben werden.

Eine auf AnwaltsIndex dargestellte Kanzlei wird nicht allein deshalb besser bewertet oder empfohlen, weil sie oder ein anderer Anbieter Werbung schaltet.

Google AdSense

AnwaltsIndex kann Google AdSense verwenden, um automatisch ausgewählte Werbeanzeigen auf der Website einzublenden.

Die Auswahl einer konkreten Anzeige kann dabei durch Google oder weitere beteiligte Werbetechnologie-Anbieter erfolgen.

AnwaltsIndex bestimmt daher nicht in jedem Einzelfall selbst, welche konkrete Anzeige einem bestimmten Nutzer angezeigt wird.

Kennzeichnung von Werbung

Werbung muss als Werbung erkennbar bleiben.

Anzeigen werden nicht bewusst so gestaltet, dass sie wie ein redaktioneller Kanzleieintrag, eine Empfehlung oder ein reguläres Suchergebnis von AnwaltsIndex erscheinen.

Je nach verwendeter Werbeform kann die Kennzeichnung beispielsweise direkt durch den eingesetzten Werbedienst erfolgen.

Werbung ist keine Empfehlung

Die Anzeige eines Unternehmens, Produkts oder einer Dienstleistung stellt keine Empfehlung, Qualitätsbewertung oder Garantie durch AnwaltsIndex dar.

Nutzer sollten auch bei beworbenen Angeboten eigenständig prüfen, ob diese für ihre Bedürfnisse geeignet sind.

Kanzleien und Rechtsanwälte

Die reguläre Aufnahme einer Kanzlei oder eines Rechtsanwalts in das Verzeichnis ist von der Einblendung allgemeiner Werbeanzeigen zu unterscheiden.

Ein Kanzleiprofil bedeutet insbesondere nicht automatisch, dass zwischen dem Betreiber der Kanzlei und AnwaltsIndex eine bezahlte Geschäftsbeziehung besteht.

Gesponserte Inhalte

Sollte AnwaltsIndex künftig bezahlte Platzierungen, gesponserte Beiträge oder andere kommerzielle Kooperationen anbieten, werden solche Inhalte so gekennzeichnet, dass ihr kommerzieller Charakter für Nutzer erkennbar ist.

Eine solche Kennzeichnung kann beispielsweise mit Begriffen wie „Anzeige“, „Werbung“ oder „Gesponsert“ erfolgen.

Werbung und Datenschutz

Im Zusammenhang mit Online-Werbung können Cookies oder vergleichbare Technologien eingesetzt werden.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Einwilligungen und zu eingesetzten Werbediensten finden Nutzer in der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie von AnwaltsIndex.

Einwilligungsentscheidungen

Soweit für bestimmte Werbe- oder Personalisierungsfunktionen eine Einwilligung erforderlich ist, werden die entsprechenden Datenschutzeinstellungen über die auf der Website eingesetzte Consent-Lösung verwaltet.

Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der bereitgestellten Einstellungen für die Zukunft geändert oder widerrufen werden.

Externe Werbeangebote

Werbeanzeigen können auf Websites oder Angebote externer Unternehmen verweisen.

Für den Inhalt, die Verfügbarkeit, Preise, Vertragsbedingungen und Datenschutzpraktiken dieser externen Anbieter sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

Verhältnis zwischen Werbung und Inhalt

Grundsätze von AnwaltsIndex:
  • Werbung und regulärer Inhalt sollen unterscheidbar bleiben.
  • Werbung stellt keine fachliche Empfehlung dar.
  • Kanzleiprofile sind nicht automatisch bezahlte Platzierungen.
  • Gesponserte Inhalte werden als solche kenntlich gemacht.
  • Werbung soll die Nutzbarkeit des Verzeichnisses nicht ersetzen.

Kontakt

Fragen zu Werbung oder kommerziellen Inhalten auf AnwaltsIndex können per E-Mail gestellt werden:

arbilsuministros@gmail.com

Betreiber

ARBIL SUMINISTROS
Inhaberin: Micaela Huarte
Calle Urbasa 2
31800 Alsasua / Navarra
Spanien

Stand: August 2026
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