Koslowski & Traub Rechtsanwälte in Ulm

Koslowski & Traub Rechtsanwälte in Ulm
Koslowski & Traub Rechtsanwälte ist ein in den Quelldaten steuerrechtlich eingeordneter anwaltlicher Ansprechpartner in Ulm. Kontaktdaten, aktueller Tätigkeitsbereich, Terminmöglichkeiten und Vergütungsinformationen sollten direkt bei der Kanzlei bestätigt werden.
Bundesland Baden-Württemberg
Kanzleiprofil und steuerrechtlicher Bezug
Die Kanzlei Koslowski & Traub Rechtsanwälte in Ulm bietet ihre Dienstleistungen im Bereich des Steuerrechts an. Sie ist unter der Adresse Rosengasse 5, 89073 Ulm zu finden und kann telefonisch unter +49 731 85077811 kontaktiert werden. Auf der offiziellen Website ktp-rechtsanwaelte.de werden die Schwerpunkte der Kanzlei im Steuerrecht, insbesondere im Steuerstrafrecht und bei Selbstanzeigen, deutlich gemacht.
Ratsuchende können sich auf der Website der Kanzlei über die angebotenen Dienstleistungen informieren und sich ein Bild von den Kompetenzen der Anwälte machen. Dabei wird deutlich, dass die Kanzlei sich auf das Steuerrecht und speziell das Steuerstrafrecht sowie die Selbstanzeige konzentriert. Eine persönliche Rechtsberatung kann jedoch nur nach einem direkten Kontakt zur Kanzlei stattfinden.
Interessenten können die Kanzlei Koslowski & Traub Rechtsanwälte auch ohne persönlichen Besuch vorab kontaktieren, um sich über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu informieren. Dazu steht die auf der Website angegebene Telefonnummer sowie die Adresse zur Verfügung. Eine E-Mail-Adresse wird auf der Website nicht angeboten, jedoch kann die Kanzlei auch postalisch erreicht werden.

Unterlagen und steuerrechtliches Anliegen strukturiert vorbereiten
Für einen effizienten Erstkontakt helfen eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, vorhandene Bescheide oder Schreiben sowie bekannte Fristen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, sollte die Kanzlei festlegen.
Vertrauliche Steuer- und Personendaten sollten nur über einen sicheren und mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versendet werden.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Als Anschrift ist Rosengasse 5, 89073 Ulm, Deutschland öffentlich verifiziert. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 731 85077811 erreichbar. Weitere aktuelle Angaben können über die Website des Betriebs geprüft werden.
Für den Erstkontakt ist eine kurze, sachliche Beschreibung des steuerrechtlichen Themas hilfreich. Nennen Sie vorhandene Bescheide oder Schreiben, den Stand eines laufenden Verfahrens und bekannte Fristen.
Fragen Sie, ob die Kanzlei den betroffenen steuerrechtlichen Bereich tatsächlich bearbeitet, welche Unterlagen vor einem Termin benötigt werden und wie die Vergütung erläutert wird. Fachanwaltstitel oder besondere Schwerpunkte sollten nur berücksichtigt werden, wenn sie ausdrücklich bestätigt sind.
AnwaltsIndex erteilt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und bewertet keine Erfolgsaussichten.
Was öffentlich erkennbar ist – und was Sie direkt klären sollten
Auf der Kanzleiwebsite erkannt
- Steuerrecht – auf der offiziellen Website als Begriff/Schwerpunkt erkannt
- Steuerstrafrecht – auf der offiziellen Website als Begriff/Schwerpunkt erkannt
- Selbstanzeige – auf der offiziellen Website als Begriff/Schwerpunkt erkannt
Vor dem Mandat direkt klären
- Wird der konkrete steuerrechtliche Sachverhalt übernommen?
- Welche Unterlagen werden für den Erstkontakt benötigt?
- Wie werden Erstgespräch und weitere Tätigkeit vergütet?
- Über welchen sicheren Weg können vertrauliche Dokumente übermittelt werden?
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
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Häufige Fragen zu Koslowski & Traub Rechtsanwälte
Antworten auf typische Fragen rund um Erstkontakt, Fachanwaltstitel und steuerrechtliche Tätigkeitsbereiche.
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Dokumente und Kommunikation vor dem Ersttermin
Für einen steuerrechtlichen Ersttermin in Ulm in Baden-Württemberg ist eine geordnete Zusammenstellung vorhandener Unterlagen hilfreich. Dazu können Bescheide, Schreiben von Finanzbehörden, bereits eingelegte Einsprüche, Verträge oder Korrespondenz gehören. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und sollte vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Vor der Übermittlung sensibler Unterlagen sollte geklärt werden, welchen sicheren Kommunikationsweg die Kanzlei vorsieht. Steuerunterlagen können persönliche, finanzielle oder unternehmensbezogene Informationen enthalten und sollten nicht ungeschützt über öffentliche Formulare oder ungeeignete Nachrichtenkanäle versendet werden.
Zuletzt geprüft: 08/2026
